113 Euro mehr Rente im Monat: Eltern können Geld für Erziehungszeiten beantragen

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Eltern, die aufgrund von Kinderbetreuung nicht arbeiten, zahlen in dieser Zeit üblicherweise auch nicht in die Rente ein. Um das zu kompensieren, gibt es vom Staat einen Rentenausgleich für diese Kindererziehungszeiten.

Mütter und Väter, die aufgrund der Kinderbetreuung nicht arbeiten, verzichten nicht nur auf ein zweites Gehalt, sondern zahlen während dieser Zeit auch nicht in die Rentenkasse ein. Was vielen jedoch nicht bewusst ist: Hier springt der Staat ein und zahlt während dieser Kindererziehungszeiten Geld, das auch die Rente erhöhen kann. Es muss allerdings selbstständig beantragt werden. Umgangssprachlich wird diese Rente auch als “Mütterrente” bezeichnet.

Wie viel Geld bekommt man?

Wie viele Geld du bekommst, hängt vor allem davon ab, wann dein Kind geboren wurde und wie viele Kinder du hast. Für vor 1992 geborene Kinder werden pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Das entspricht 2,5 Rentenpunkten. Bei Kindern, die nach 1992 geboren wurden, sind es drei Jahre beziehungsweise drei Rentenpunkte.

Wie berechnet sich daraus die Rente?

Zur Errechnung des genauen Betrags wird die Anzahl der Rentenpunkte dann mit dem aktuellen Rentenwert verrechnet. In Deutschland liegt der seit Juli 2023 bei 37,60 Euro:

  • Bei einem Kind, das vor 1992 geboren wurde, würde man also 37,60 Euro mit 2,5 multiplizieren und kommt dann auf 94 Euro.
  • Bei einem Kind, das nach 1992 geboren wurde, wären es 112,80 Euro. 

Der Rentenversicherung zufolge könnt ihr auch noch mehr Kindererziehungszeiten geltend machen, falls ihr gleichzeitig mehrere Kinder groß gezogen habt.

Wer hat Anspruch auf die Zahlung?

Die zusätzliche Rente kann von der Mutter oder dem Vater beantragt werden, der:die ihre:seine Kinder in den ersten 30 oder 36 Monaten nach der Geburt versorgt haben. Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Es ist daher wichtig, sich in Ruhe Gedanken zu machen, wem die Erziehungszeit angerechnet werden soll. Gemeinsam erziehende Eltern können durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung bestimmen, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll, unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Erziehung. Wurde eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit grundsätzlich dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind – nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet – überwiegend erzogen hat. In den meisten Fällen somit der Mutter.

Falls ihr zudem während der Kindererziehung gearbeitet habt, bekommt ihr dieses Geld zusätzlich zu euren Einzahlungen als Arbeitnehmer.

Neben den leiblichen Eltern haben auch Adoptiv-Eltern, Stief- oder Pflegeeltern und Großeltern Anspruch auf das Geld, wenn sie für die Kindererziehung verantwortlich waren. Zudem seien auch weitere Verwandte berechtigt, sofern das Kind bei ihnen gewohnt hat und in der berücksichtigten Zeit keinen anderen Wohnsitz hatte.

Kindererziehungszeit: Wer hat keinen Anspruch auf die zusätzliche Rente?

Eine Ausnahme gilt für einige Mütter und Väter, die als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer besonders viel verdienen (monatlich 7.100 Euro im Westen und 6.700 Euro im Osten). Bei ihnen erhöht sich die Rente durch die Kindererziehung nicht. Für selbstständige Topverdienende wie Ärzt:innen oder Rechtsanwalt:innen gilt dies übrigens nicht: Sie erhalten “die vollen Ansprüche aus der Kinder­erziehungs­zeit unabhängig von der Höhe des Verdienstes”, schreibt Stiftung Warentest in einem Blogbeitrag.

Wie beantrage ich die zusätzliche Rente?

Die Erziehungszeiten musst du selbst proaktiv beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente! Außerdem muss der Antrag vor dem Renteneintritt gestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt daher, den Antrag zu stellen, wenn euer Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat.

Zur Beantragung braucht ihr die Geburtsurkunde des Kindes und das Formular “V0800”,das auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen werden kann. Beides reicht ihr dann dort auch wieder zusammen ein. 

Quelle: deutsche-rentenversicherung.de

Source: Aktue