"Nur Ja heißt Ja" gescheitert : Worauf Betroffene von sexualisierter Gewalt jetzt hoffen können

«Nur Ja heißt Ja» ist vorerst gescheitert – doch gleichzeitig bewegt sich eine Menge im Sexualstrafrecht. Besonders die geplante Verlängerung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen ist ein wichtiges Signal, das ohne den Fall Claudia Wuttke wohl so nicht auf dem Tisch läge. Worauf Betroffene von sexualisierter Gewalt jetzt hoffen können. 

Die Justizminister:innenkonferenz hat Ende letzter Woche einen Antrag zur Änderung des Sexualstrafrechts hin zur Regelung «Nur Ja heißt Ja» knapp abgelehnt – trotz der Debatte, trotz des öffentlichen Drucks, trotz der vielen Betroffenen, die seit Jahren auf eine konsequentere Regelung hoffen. 

Eine von ihnen ist die Hamburger Autorin Claudia Wuttke, die Ende Mai eine unfassbare Gesetzeslücke offengelegt hatte: Letztes Jahr fanden Ermittler:innen Videos und Fotos, die dokumentieren, dass die 59-Jährige von 2008 bis 2021 mutmaßlich in mindestens 67 Fällen von ihrem Ex-Partner betäubt und vergewaltigt wurde. «Ich kann mich an nichts erinnern«, erzählte Claudia Wuttke gegenüber BRIGITTE.

In Schweden, Spanien oder Belgien gilt das «Nur Ja heißt Ja»-Prinzip längst. Die Frage lautet hier nicht mehr, ob sich jemand genug gewehrt hat, sondern: Gab es überhaupt ein klares Einverständnis? Eine betäubte Person, wie Wuttke es gewesen sein will, ist dazu erst recht nicht in der Lage. 

 «Natürlich zog mir die Sache den Boden unter den Füßen weg, klar, aber zumindest nahm ich an, dass mir Gerechtigkeit widerfahren würde …»

Schutzlücken im Sexualstrafrecht

Es kam anders. Auch, das erschwerte den Fall zusätzlich: Die meisten Vorfälle waren bereits verjährt. Bei einer Verschärfung des Sexualstrafrechts 2016 wurden die Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen von 20 auf fünf Jahre verkürzt. 65 von 67 dokumentierten Fällen sollen deshalb nicht mehr vor Gericht kommen. «Ich fühlte mich ausgeliefert, hilflos und verraten vom Rechtsstaat», sagte Claudia Wuttke in unserem Interview. Und sie wollte das alles nicht einfach so hinnehmen, ging an die Öffentlichkeit und kämpft mit ihrer Anwältin seither für eine Reform des Sexualstrafrechts und für Sichtbarkeit. 

Die Forschung zeigt seit Jahren, wie groß diese Schutzlücken im aktuellen Sexualstrafrecht trotz der 2016 eingeführten «Nein heißt Nein»-Regelung sind. Psychologische Studien zu sexueller Gewalt belegen: Übergriffe passieren nicht trotz klarer Grenzsignale – sondern weil sie ignoriert werden. Unsicherheit bedeutet nicht Zustimmung. «Gerade Frauen sind stärker darauf sozialisiert, vorsichtig zu kommunizieren, abzuschwächen, Konflikte auch zu vermeiden», sagt Sexualtherapeutin Julia Henchen gegenüber BRIGITTE. «In unsicheren Situationen reagiere das Nervensystem häufig nicht mit einem klaren ‚Nein‘, sondern mit Zögern oder Ausweichen. 

«Lebensfremd und demütigend»

Die gescheiterte «Nur Ja heißt Ja»-Reform (übrigens entschieden durch neun weibliche und sechs männliche Amtsinhaber:innen, zum Großteil der CDU/CSU zugehörig), die in ihrem Fall viel hätte bewirken können, macht sie wütend. «Ich bewerte diese Entscheidung als dumm, lebensfremd, gesellschaftlich alarmierend und durch und durch demütigend», sagte sie gestern gegenüber BRIGITTE. Das politische Zögern belaste sie. 

«Ich habe es in der Tagesschau gesehen – und dort vor allem den bayrischen Justizminister Georg Eisenreich, der allen Ernstes behauptet, ihm sei aus der Praxis ‚keine relevante Schutzlücke‘ zurückgemeldet worden», so Wuttke. «Ich stelle mir diese konservativen Politiker vor, wie sie abends nach Hause kommen zu ihren Frauen … Da wird mir ehrlich gesagt schlecht.» 

Wuttke sieht auch positive Seiten 

Und dennoch, Claudia Wuttke sieht auch die positiven Seiten: Die geplante Verlängerung der Verjährungsfrist bewertet sie als wichtigen Schritt – mit Einschränkungen: «Ja, natürlich (…) Es war auch wirklich toll zu sehen, dass alle weiblichen Politikerinnen und auch manche männlichen die Dringlichkeit so sehen und sich dafür jetzt stark machen.» Gleichzeitig kritisiert sie: «Für mich greift es tatsächlich etwas zu kurz, weil es nur eine Schraube in einem völlig verbauten § 177 StGB ist, an der hier gedreht wurde.»

Auch persönlich ist der Kampf für sie noch lange nicht zu Ende. Gemeinsam mit ihrer Anwältin Christina Clemm hat Wuttke Beschwerde gegen die Einstellung ihres Verfahrens eingelegt. Derzeit prüft die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg die Fälle erneut. «Das Warten macht etwas mürbe», sagt sie. 

Sie kämpft weiter 

Gleichzeitig erfährt sie enorme Unterstützung: Über 17.000 Euro wurden bereits für ihr Crowdfunding gesammelt, mit dem Wuttke die horrenden Prozesskosten für die Weiterführung des Verfahrens bezahlen will, und mehr als 70.000 Menschen haben ihre Petition unterschrieben, die sie direkt an Justizministerin Stefanie Hubig richtet und u.a. «einen eigenen, qualifizierten Straftatbestand in § 177 StGB für sexuelle Übergriffe an schlafenden, bewusstlosen oder wehrlosen Menschen» fordert. Die Anhebung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen soll immerhin demnächst umgesetzt werden. 

«Es tut extrem gut zu wissen, dass Hunderttausende hinter mir stehen», sagt Claudia Wuttke. Es ist also kein klarer Sieg. Aber endlich tut sich etwas! Die Debatte ist nicht mehr zu überhören. 

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