Private Altersvorsorge: Finanzielle Fragen und Antworten, die jetzt wichtiger werden

Ab 2027 gibt’s für alle, die sich privat fürs Alter absichern, mehr Geld – endlich! Wie du vom neuen Altersvorsorgedepot profitierst.

1. Was ist das Altersvorsorgedepot und warum ist es sinnvoll? 

Es ist das Herzstück einer großen Reform der Bundesregierung. Die dazu passenden neuen Finanzprodukte kannst du ab dem 1. Januar 2027 bei deiner Bank, Brokern und Versicherern bekommen. Das Altersvorsorgedepot löst die Riester-Rente ab, die als teuer und wenig ertragreich galt. Neu ist: Du kannst jetzt auch ohne Garantie am Kapitalmarkt für dein Alter sparen. 

Das klingt erst mal riskanter – ist es auch ein bisschen. Aber dahinter steckt eine simple Logik: Wenn ein Anbieter dir garantieren muss, dass am Ende mindestens 80 oder 100 Prozent deines Geldes da sind, muss er vorsichtig anlegen – das kostet Rendite. Verzichtest du auf die Garantie, kann dein Geld stärker in Aktien und ETFs fließen, die Renditechancen steigen. Dazu gibt’s Zulagen vom Staat. Die erhalten jetzt auch Selbstständige, Freiberufler:innen, Gewerbetreibende, Eltern in der Elternzeit und Ehepartner ohne eigenes Einkommen, wenn sie mindestens 120 Euro im Jahr einzahlen.

2. Und wie funktioniert das genau? 

Es gibt drei Varianten: 

Beim Standarddepot läuft alles automatisch. Es besteht aus bis zu zwei Fonds, die kurz vor Rentenbeginn in eine sicherere Anlage umgeschichtet werden. Die Kosten sind gesetzlich auf ein Prozent pro Jahr gedeckelt. Zusätzlich plant der Staat ein eigenes, öffentliches Standarddepot. Hier steht aber noch nicht fest, wann und wo man es bekommt. 

Beim Altersvorsorgedepot im engeren Sinn fließt das Geld in zertifizierte Fonds und ETFs, die auf Aktien und Staatsanleihen setzen. Es gibt keinen Kostendeckel, dafür mehr Auswahl und einen Wettbewerb der Anbieter um niedrige Kosten. 

Beim Garantieprodukt verspricht dir der Anbieter schriftlich, dass am Ende der Ansparzeit mindestens ein bestimmter Betrag für dich da ist – egal, wie sich die Börse entwickelt hat. Entweder bekommst du garantiert 100 Prozent deiner eingezahlten Beiträge plus Zulagen zurück oder du wählst die Stufe mit 80 Prozent Garantie. Das klingt erst mal weniger sicher, erlaubt dem Anbieter aber, mutiger anzulegen, wodurch am Ende oft mehr für dich herauskommt als bei der 100-Prozent-Garantie.

3. Welches Depot ist für wen zu empfehlen? 

Mit dem Standarddepot kann man wenig falsch machen – einfach, günstig, automatisch. Das Altersvorsorgedepot im engeren Sinn bietet mehr Auswahl, verlangt aber auch mehr Vergleichsarbeit: Zusammensetzung und Kosten sollten geprüft werden. Wer sich ein festes Versprechen wünscht, ist beim Garantieprodukt am besten aufgehoben. Der Preis dafür: Die Renditechancen sind niedriger, denn Sicherheit kostet immer etwas.

4. Wie hoch sind die staatlichen Zulagen? 

Wer jährlich 1800 Euro einzahlt, bekommt die volle Zulage von 540 Euro – unabhängig vom Einkommen. So wird’s berechnet: Für jeden Euro Eigenbeitrag bis 360 Euro gibt’s 50 Cent vom Staat dazu, für jeden weiteren Euro bis 1800 Euro noch mal 25 Cent. Wichtig: Damit überhaupt eine Zulage fließt, muss man mindestens 120 Euro im Jahr einzahlen. Bei Kindern gibt es außerdem eine Kinderzulage: Für jeden eingezahlten Euro bis 300 Euro schenkt der Staat einen Euro dazu, das macht maximal 300 Euro pro Kind – und das schon ab einem Sparbetrag von 25 Euro im Monat. Und wer unter 25 ist und jetzt schon einen Vertrag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus obendrauf.

5. Wer bietet das an und worauf muss ich achten? 

Banken, Broker, Versicherer stehen derzeit in den Startlöchern. Da auf Fonds und ETFs gesetzt wird, sind Streuung und Transparenz bei den angebotenen Finanzprodukten automatisch gegeben, die Kosten dürften – gerade im Vergleich zur Riester-Rente – deutlich niedriger ausfallen. In der Ansparphase kannst du zudem jederzeit den Anbieter wechseln. Läuft der Vertrag weniger als fünf Jahre, darf der alte Anbieter maximal 150 Euro für die Übertragung verlangen, danach muss er den Wechsel kostenfrei ermöglichen.

6. Wie sieht’s beim Altersdepot steuerlich aus? 

In der Ansparphase fallen keine Steuern auf Kapitalerträge, Vorabpauschalen oder Umschichtungen an – das Geld kann also ungebremst vom Zinseszinseffekt profitieren. Eigenbeiträge und Zulagen bis zu 1800 Euro pro Jahr müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt prüft dann automatisch für dich, ob die Zulage oder ein zusätzlicher Steuervorteil mehr bringt. In der Auszahlphase wird die Zusatzrente mit dem dann geltenden, meist niedrigeren persönlichen Steuersatz versteuert.

7. Was wird aus meinem alten Riester-Vertrag? 

Wenn du gar nichts tust, läuft dein Riester-Vertrag mit vollem Bestandsschutz einfach weiter. Du kannst ihn aber auch beitragsfrei stellen und ruhen lassen, ohne dass Zulagen oder Steuervorteile verloren gehen. Eine andere Option ist es, nur die Fördersystematik zu wechseln, also mit dem bestehenden Vertrag in die neuen, günstigeren Förderregeln zu rutschen, ohne den Anbieter zu wechseln. Oder das Geld wird komplett in ein neues Altersvorsorgedepot oder Garantieprodukt übertragen. Dabei können Wechselkosten anfallen, die bisherige Förderung muss von dir aber nicht zurückgezahlt werden. 

Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt vor allem davon ab, wie viel bisher eingezahlt wurde: Bei Riester gibt es die volle Zulage nur, wenn ein bestimmter Mindest-Eigenbeitrag geleistet wird. Ist dem nicht so, wird sie anteilig gekürzt. Einen ersten Anhaltspunkt gibt der Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung, besser ist eine individuelle Beratung, etwa bei einer Verbraucherzentrale. Nur bei einer echten Kündigung wird es für dich teuer: Dann müssen nämlich Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Wenn man den Riester-Vertrag beitragsfrei stellt oder in die neue Förderung wechselt, gilt das jedoch nicht als Kündigung – hier bleibt dann alles erhalten.

8. Was passiert in der Auszahlphase? 

Frühestens mit 65, spätestens mit 70 beginnt die Auszahlphase (früher nur, wenn schon vorher eine gesetzliche Rente oder Pension bezogen wird). Dann besteht die Wahl zwischen zwei Optionen: zum einen eine lebenslange Rente, die monatlich ausgezahlt wird. Sie ist nicht vererbbar – außer, es wurde vertraglich eine zehn- oder 20-jährige Rentengarantiezeit vereinbart. 

Zum anderen kann man sich für einen befristeten Auszahlplan entscheiden, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft, auch länger ist möglich. Nicht ausgezahltes Geld daraus ist vererbbar. Die Erbinnen und Erben müssen dabei die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen – außer das Vermögen wird auf einen Altersvorsorgevertrag der Ehepartnerin oder des Ehepartners übertragen, dann bleibt die Förderung erhalten. Egal, für welche der Varianten man sich am Ende entscheidet: Zu Beginn können zusätzlich bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals direkt ausgezahlt werden.

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