Kurzzeitvermietung: Möbl. EFH in Sackgassenlage mit Garten und Garage in Hinte

Bei dieser Vermietung handelt es sich um keine Ferienunterkunft, sondern um eine private Kurzzeitvermietung nach §549 BGB, d.h. man kann das Haus zu Wohnzwecken zwischen 1 und 6 Monaten mieten (eine einmalige Verlängerung auf insgesamt 12 Mon. ist möglich). Kaltmiete auf die Woche heruntergebrochen: 315 € / Wo., zzgl. Nebenkosten und Endreinigungsgebühr, Kaution (abhängig von […]

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