Teurer, billiger oder besser?: Diese Regelungen ändern sich 2024

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Das neue Jahr bringt Änderungen für Verbraucher:innen mit sich. Worauf du achten und worüber du dich freuen kannst, erfährst du hier.

Steigende Versicherungskosten auf der einen Seite. Mehr Einkommen auf der anderen. Es gibt sowohl negative als auch positive Neuerungen, mit denen Verbraucher:innen in 2024 rechnen können. Die Verbraucherzentrale teilt auch am Ende diesen Jahres mit, worauf sie sich einstellen können. Wir haben eine Übersicht der wichtigsten Punkte für dich erstellt.

Hier kriegen Verbraucher:innen mehr

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag

Im Jahr 2024 soll mehr Einkommen steuerfrei und der Kinderfreibetrag erhöht werden. Der Grundfreibetrag steige bei Ledigen auf 11.604 Euro, um etwa 300 Euro. Bei Verheirateten seien es ab dem 1. Januar 2024 nun 23.208 Euro, so die Verbraucherzentrale. Der Kinderfreibetrag je Kind für beide Elternteile steige um 360 Euro auf 6.384 Euro. Für getrennte Eltern wird der halbe Freibetrag berechnet, also 3.192 Euro.

Sozialhilfe und Bürgergeld

Menschen, die auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen sind, sollen im neuen Jahr mehr Geld bekommen. Für alleinstehende Erwachsene seien es 61 Euro mehr und damit 563 Euro pro Monat. Auch für die jüngeren Altersgruppen soll das Geld angepasst werden. Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren werde der Beitrag auf 471 Euro erhöht. Bei Kindern von sechs bis 13 Jahren auf 390 Euro, für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr auf 357 Euro. Die Beitragserhöhungen fallen dabei mit jüngerem Alter geringer aus. Laut “Tagesschau” wird die Neuerung des Bürgergeldes allerdings erneut in der Politik diskutiert. Man sei von einer viel höheren Inflationsrate bei der Berechnung der Beträge ausgegangen.

Steigende Kosten: Das wird teurer

Die Prämien für Kfz-Versicherungen sollen im kommenden Jahr um mindestens 10 Prozent ansteigen. Auch bei Sachversicherungen, also Hausrat- und Gebäudeversicherungen, wird mit höheren Kosten gerechnet. Ein Grund sei in beiden Fällen die Inflation, durch die Reperaturarbeiten oder die Beschaffung von Handwerks-, Material- und Baukosten teurer geworden sind.

Bei steigenden Preisen von Verträgen wie bei Versicherungen, Strom-, Gas- oder auch Mietverträgen hast du ein Sonderkündigungsrecht. Das berichtet die Seite “Finanztip”. Diese Regelung könnte dir dabei helfen zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Es lohnt sich also, die Augen offen zu halten.

Mindestlohn

Der Brutto-Mindestlohn steigt 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro. Das gilt für Arbeitnehmer:innen mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung sowie Menschen mit Minijobs. Für letztere erhöht sich die Verdienstgrenze dadurch auf 538 Euro im Monat. Aufs Jahr gerechnet sind es 6.456 Euro. Weitere Informationen finden sich auf “Informationsportal Arbeigeber Sozialversicherung”.

Mehr Rechte für Betroffene

Stärkere Rechte bei Sammelklagen

Organisationen können im neuen Jahr kollektiv Leistungen für Verbraucher:innen erklagen. Für eine Sammelklage brauche es mindestens 50 betroffene Verbraucher:innen. Betroffene sollen sich sogar bis zu drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung noch ins Klageregister eintragen können – und so unter anderem Schadensersatz, Reparatur- oder Ersatzlieferungsansprüche beziehen, so die Verbraucherzentrale.

“Digital Services Act”

Ab dem 1. Januar 2024 soll ein einheitliches digitales Regelwerk in der EU gelten. “Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) und das Gesetz über den digitalen Markt (DMA) bilden ein einheitliches Regelwerk, das in der gesamten EU gilt”, heißt es auf der Seite der Europäischen Kommission. Zusammen sollen sie einerseits einen sicheren digitalen Raum für Nutzer:innen schaffen und andererseits die Wettbewerbsfähigkeit im euopäischen Binnenmarkt sowie weltweit gewährleisten. Online-Plattformen sollen unter anderem zu mehr Transparenz verpflichtet werden.

Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)

Das GEG legt die energetischen Anforderungen für Heizungen fest. Neue Heizungen sollen im neuen Jahr nur eingebaut werden, wenn diese zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Also laut Verbraucherzentrale: Strom aus Photovoltaik, Biogas-Wärme, Bioöl, Holzpellets, Solarthermie, Umweltwärme oder grüner Wasserstoff. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen nur noch bis Ende 2044 betrieben werden.

Weniger Aufwand

Das E-Rezept

Die Übergangszeit, in der noch rosa Rezepte ausgestellt werden konnten, ist vorbei. Arztpraxen müssen ab dem 1. Januar 2024 für verschreibungspflichtige Medikamente ein E-Rezept ausstellen. Nicht nur in der Allgemeinmedizin, auch Zahnärzt:innen und Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung betreffe die Regelung. Zu Beginn werden die E-Rezepte nur für gesetzlich Versicherte ausgestellt. Das E-Rezept wird in der Praxis erstellt, signiert und auf einem zentralen System gespeichert. Anschließend können Patient:innen es in der Apotheke einlösen. “Dafür brauchen sie die elektronische Gesundheitskarte, die E-Rezept-App oder einen Papierausdruck”, schreibt das Bundesgesundheitsministerium. Nutzende können das E-Rezept dann durch simples Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte ins Lesegerät der Apotheke einlösen, heißt es weiter. 

Mehr Getränke bekommen Einwegpfand

Zuvor pfandfreie Milch und Mixgetränke in Einwegpflaschen oder Dosen, bekommen im kommenden Jahr die üblichen 25 Cent Pfand dazu. Darunter fallen laut Verbraucherzentrale auch viele Energydrinks, da sie oft einen hohen Molke-Anteil haben. Die Regelung soll den Einkauf und das Abgeben von Pfand vereinfachen.

Verwendete Quellen: finanztip.de, verbraucherzentrale.de, digital-strategy.ec.europa.eu, energiewechsel.de, bundesgesundheitsministerium.de, tagesschau.de, informationsportal.de

Source: Aktue