Selbstständig und schwanger? Sorry, leider hast du kein Recht auf Mutterschutz. Hier erzählen eine Hausärztin, eine Frisörin, eine Landwirtin, eine Tischlerin und eine Journalistin, wie sie ihre Babyzeit bewältigt haben – und mit welchen Folgen. Diese Woche stand das Thema endlich im Bundestag auf der Agenda.
Für Frauen wie die Tischlerin Johanna oder die Hausärztin Friederike gilt der gesetzliche Mutterschutz nicht, denn sie sind selbstständig. Bedeutet: Es gibt für sie weder gesetzliche Beschäftigungsverbote noch Schutzfristen mit Lohnfortzahlung («Mutterschaftsgeld»). Anders als Arbeitnehmerinnen haben sie in den 14 Wochen rund um die Geburt also weder einen Anspruch auf eine Arbeitspause noch auf ein Einkommen – und das bei oft hohen laufenden Kosten. Die jährlich rund 27.000 selbstständigen Frauen, die ein Kind bekommen, stehen ohne Schutz und Finanzierung da.
Bereits 2010 hat eine entsprechende EU-Richtlinie alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Selbstständige und Angestellte beim Mutterschutz rechtlich gleichzustellen. Zwar hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart, dies zu prüfen und umzusetzen. Passiert ist bislang nichts. Deshalb macht jetzt die Opposition Druck: Am heutigen Donnerstag werden entsprechende Anträge von den Fraktionen der Grünen und Linken im Bundestag eingebracht.
Und es wird höchste Zeit, dass sich was ändert. Welche gesundheitlichen, wirtschaftlichen und existenziellen Folgen der fehlende Mutterschutz haben kann, erzählen diese vier Frauen.
Hausärztin Friederike Kugler: «Ich stand unter enormem Druck»
Die Geburt meiner Kinder in der Zeit meiner Selbständigkeit als Praxisinhaberin hat bedeutet, dass ich unter einem enormen Druck stand: Da war die wirtschaftliche Verantwortung für meine Praxis, meine Mitarbeitenden, die Verantwortung für die Versorgung der Patienten und natürlich für meine Familie. Ich habe keine richtige Pause gehabt, Stillen hat so natürlich nicht geklappt. Einen großen Teil der Care-Arbeit hat mein Mann übernommen und wir konnten uns nicht gleichberechtigt um unsere Kinder kümmern.
Ich bin nicht unbedingt ein Vorbild für andere Ärztinnen, sich in der Familienphase mit einer Praxis selbstständig zu machen. Trotzdem bin ich froh, meine eigene Chefin zu sein: Ich empfinde es als großes Geschenk, meine Arbeit selbst gestalten zu können – und langfristig ist die Vereinbarkeit als selbstständige Ärztin deutlich besser als im Angestelltenverhältnis.
Frisörmeisterin Franziska Krahl-Pfetzer: «Ich musste meinen Salon aufgeben»
Für mich hatte das Mutterwerden weitreichende Folgen: Ich musste meinen Betrieb aufgeben. Nach der Geburt meiner Zwillinge hatte ich mit den körperlichen und persönlichen Folgen zu kämpfen. Gleichzeitig war es mir nicht möglich, den Betrieb aufrechtzuerhalten und den Anforderungen als Unternehmerin gerecht zu werden.
Seit meine Kinder die Kita besuchen, versuche ich, Lösungen für die entstandenen Folgen zu finden, Schritt für Schritt meinen Weg zurück ins Arbeitsleben zu gehen und finanziell wieder auf eigenen Beinen zu stehen.
Landwirtin Katharina Wellner: «Ich konnte nicht aus dem Betrieb aussteigen»
In der Landwirtschaft gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, über die Landwirtschaftliche Krankenkasse eine Betriebshilfe finanziert zu bekommen. Eine Ersatzkraft kann dann bestimmte Aufgaben im Betrieb übernehmen, wenn man selbst ausfällt. Diese Unterstützung stand mir allerdings nicht zu.
Als selbstständige Landwirtin kann ich aber auch mit zusätzlicher Unterstützung nicht einfach vollständig aus dem Betrieb aussteigen. Wir arbeiten in und mit der Natur, unsere Tiere müssen versorgt werden, und im Büro, bei der Vermarktung und in der Organisation fallen täglich Entscheidungen an. Eine Ersatzkraft kann zwar praktische Aufgaben übernehmen, die Verantwortung für den Betrieb, die Abstimmung der Abläufe und viele Entscheidungen bleiben jedoch bei mir. Vieles davon läuft im Hintergrund weiter.
Während der Schwangerschaften habe ich also versucht, so lange wie möglich weiterzuarbeiten. Meine körperliche Belastung konnte ich nicht einfach reduzieren, obwohl mir das gutgetan hätte. Anders als in einem Angestelltenverhältnis gab es für mich keinen selbstverständlichen Zeitraum, in dem ich mich aus der Arbeit zurückziehen und gleichzeitig finanziell durch das Mutterschaftsgeld abgesichert sein konnte. Nach den Geburten musste ich zeitnah wieder in meine Aufgaben einsteigen. Mein Mann, mit dem ich den Betrieb gemeinsam bewirtschafte, hat zwar so gut es ging meine Aufgaben übernommen, da er seine eigene Arbeit aber ebenfalls nicht einfach liegen lassen konnte, war diese Entlastung nur sehr begrenzt möglich.
Auf einem landwirtschaftlichen Betrieb bleibt die Verantwortung bestehen, auch wenn man hochschwanger ist oder gerade entbunden hat. Ich hätte mir gewünscht, mich in dieser Zeit stärker auf meine Gesundheit, mein Baby und meine Familie konzentrieren zu können, ohne ständig mitdenken zu müssen, wie der Betrieb weiterläuft und wie wir uns finanziell absichern.
Journalistin Jana: «Ohne KSK hätte ich keinen Cent bekommen – das war beängstigend»
Ganz naiv hatte ich geplant, nach der Geburt meines Sohnes zwölf Monate in Elternzeit zu gehen. Ich dachte: «Gibt ja Elterngeld.» Aber nachdem mein Mann und ich durchgerechnet hatten, was unterm Strich übrig bleiben würde, wurden wir blass. Unser Sohn war vermutlich der größte Luxus, den wir uns jemals gegönnt haben. Wäre ich nicht in der Künstlersozialkasse (KSK), hätte ich als Solo-Selbstständige nicht mal Mutterschaftsgeld bekommen – und hätte ganze 14 Wochen keinen Cent bekommen. Das war beängstigend!
Ich pausierte panisch meinen ETF-Sparplan, informierte mich beim Jobcenter über mögliche Zuschüsse, kündigte Yogastudio, Bahncard, Netflix und Co.; parallel aktualisierte ich meinen Lebenslauf und scannte Jobanzeigen. Ich war mir nicht mehr sicher, ob ich die Unsicherheit als freie Autorin weiter aushalten könnte …
Fakt war: Wenn ich mich nicht verschulden wollte, musste ich nach der Geburt so schnell wie möglich wieder arbeiten. Kaum auszudenken, wie das ohne Mutterschaftsgeld gewesen wäre – wie etwa bei meiner Freundin, die selbstständige Tätowiererin ist. Sie musste sich vor jeder Schwangerschaft 10.000 Euro «Puffer» auf die Seite legen. Ich sag ja: Luxus!
Tischlermeisterin Johanna Röh: «Ich stand hochschwanger auf der Baustelle»
Drei Jahre nach der Gründung meiner Tischlerwerkstatt wurde ich schwanger. Es war keine einfache Schwangerschaft und als angestellte Tischlerin hätte ich sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen. So hatte ich keine Anhaltspunkte, was wirklich gefährdend ist, was ich noch machen kann und was nicht. Wirtschaftlich, emotional und körperlich war das für mich ein riesengroßer Druck.
Außerdem hatte ich gerade eine große Baustelle zu bewältigen – mit Fenstern, Innenausbau, Türen und einer Treppe, die ich montieren musste. Ich versuchte, meinem Gesellen und meiner Auszubildenden die schweren Arbeiten zu überlassen, aber ich konnte längst nicht alles delegieren. Es war keine Frage von, «Ich möchte gerne aufhören» oder «Jetzt kann ich nicht mehr», ich musste pünktlich fertig werden. So stand ich hochschwanger auf der Baustelle bis anderthalb Wochen vor der Geburt.
Zwei Monate nach der Geburt fing ich wieder an, zu arbeiten, weil das Elterngeld nur einen Bruchteil meiner Fixkosten abdeckte, die ja die ganze Zeit weiterliefen. Mein Mann ging in Elternteilzeit und hat mir das Kind zum Stillen in die Werkstatt gebracht. Mit dem, was er als kaufmännischer Angestellter verdient, konnte er meine Werkstatt nicht mit durchziehen.
Johanna Röh hat nach ihrer Schwangerschaft 2022 die Petition «Schwanger und selbstständig: Es braucht endlich eine Reform des Mutterschutzes!» ins Leben gerufen und damit 82.000 Unterschriften gesammelt.Heute ist sieVorsitzende des Vereins «Mutterschutz für Alle! e.V., der es sich Ziel gesetzt hat, den Mutterschutz für Selbstständige gesetzlich zu verankern.
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