GIORGIA 2 in Regensburg

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Steckbrief
Geburtsdatum: 10.07.22
Chip: ja
Rasse: Mischling, klein(er) bleibend
Geschlecht: weiblich
Schulterhöhe: im Wachstum
Kastriert/sterilisiert: noch nicht
Handicap: –
Katzenverträglichkeit: unbekannt
Jagdtrieb: unbekannt
Mittelmeercheck: nach Einreise
Impfstatus: Grundimmunisierung

RITA & GIORGIA 2 – in einer Nacht- und Nebelaktion ausgesetzt

Manche Menschen schrecken vor Nichts zurück und sie haben nicht einmal den Mut die Hunde, die unerwünscht sind, in einem rifugio abzugeben.

Stattdessen werden sie mitten in der Nacht in einem privaten Garten ausgesetzt.
Der Notruf erreichte unsere Kollegen am nächsten Morgen und die Schwestern konnten dann im rifugio der LIDA Olbia aufgenommen werden.

WIE bezaubernd sie doch sind!

Zwei ganz zarte Zwerge, die klein bis maximal mittelgroß werden, blicken noch ganz schüchtern und zurückhaltend in die Welt.
Das muss sich nun aber ganz schnell ändern!

Sobald die Zeit der Quarantäne vorbei ist, dürfen sie in eines der kleinen „Welpengehege“ umziehen. Sie haben dort dann auch Kontakt zu Artgenossen und können so spielerisch SozialVerhalten erlernen.

Auch zu Menschen haben die beiden dort regelmäßig Kontakt, dieser wird aber nicht über die Zeit des Reinigens des Geheges und der Futtergabe hinausgehen. Für verschiedene Spiele, Spaziergänge und vor allem Streicheleinheiten ist hier leider keine Zeit…….

Bei Fragen zu unseren Schützlingen, oder aber wenn Sie GIORGIA 2 einen Platz als Familienmitglied auf einer Pflegestelle oder Endstelle anbieten möchten, dann melden Sie sich bitte bei: kontakt@sardinienhunde.org.

Sie erhalten dann per Mail im ersten Schritt unsere allgemeinen Infos zum Vermittlungsablauf bzw. zur Pflegestellentätigkeit und unser Formular zur Selbstauskunft.

Aktuell verfügbare Bilder und Videos finden Sie auf der jeweiligen Vermittlungsseite auf unserer Homepage.

Kontaktdaten:
Telefon: –
E-Mail: kontaktsardinienhunde.org

Anschrift Tierschutzorganisation:

SardinienHunde e.V.

An der Brunnstube 9d

93051 Regensburg

Der Anbieter besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.


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