Der Heizeinsatz hat 8 kW, und ist noch bis 12/2024 in Innenräumen verwendbar.
Aufgrund der Feinstaubverordnung Stufe II ab 1/2025 dann nur noch in Gärtenhäusern, auf Terrassen o.ä. oder auch in Nachbarländern wie Polen oder Tschechoslowakei.
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