Normalerweise machen Kandidierende für das Bundesverfassungsgericht keine Schlagzeilen. Aber Frauke Brosius-Gersdorf, 53, kannte im vergangenen Sommer plötzlich fast jeder, nachdem eine frauenfeindliche Hasskampagne ihren Rücktritt erzwang. Wie geht es ihr heute, und welche Lehren zieht sie für die Demokratie?
BRIGITTE: Im vergangenen Jahr wurden Sie als angeblich linksradikale Aktivistin angefeindet und bedroht, am Ende zogen Sie die Kandidatur zurück. Wie geht es Ihnen heute?
Frauke Brosius-Gersdorf: Mir geht es sehr gut, vielen Dank. Der Richterwahlsommer 2025 war wirklich eine Krisensituation, ein Ausnahmezustand, der über mich, meinen Mann und meine Familie hereingebrochen ist. Aber entscheidend ist ja, dass man das durchsteht und möglichst gestärkt aus einer solchen Krise herauskommt.
Was hat Ihnen dabei geholfen?
Vor allem die Unterstützung von so vielen Menschen, auch aus der breiten Bevölkerung. Viele sagten: «Halten Sie unbedingt durch, bleiben Sie stark. Wir versprechen unseren Töchtern, sie könnten alles werden – was sollen wir denn sagen, wenn Sie jetzt aufgeben?» Ein kleines Mädchen schickte mir Süßigkeiten zur Aufmunterung, ein älteres Ehepaar bot an, in dieser aufreibenden Zeit für mich und meinen Mann da zu sein, einzukaufen und sauber zu machen. Junge Bundeswehrangehörige schrieben mir: Wir haben uns mit Ihren Positionen auseinandergesetzt, wir stehen hinter Ihnen.
Besonders Ihre Haltung zum Schwangerschaftsabbruch wurde öffentlich kritisiert: Angeblich wollten Sie ihn bis zur Geburt straffrei stellen.
Das ist eine grobe Falschbehauptung. Ich habe niemals gesagt, ich sei für Abtreibung bis zur Geburt und habe auch nicht gefordert, den Schwangerschaftsabbruch straffrei zu stellen. Meine Position ist, vereinfacht gesagt: Rechtmäßigkeit, also eine Erlaubnis zum Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase der Schwangerschaft, und nicht nur Straffreiheit, so wie wir sie heute schon haben. Das ist keine Minderheitenmeinung, weder in der Bevölkerung noch unter Juristen. Aber es ist kein Zufall, dass meine Gegner dieses Thema so stark skandalisiert haben.
Wen meinen Sie mit den Gegnern?
Es gab unterschiedliche Interessen und verschiedene Akteure, die sich gegenseitig verstärkt und bekräftigt haben. Rechtsnationale Kreise, neue Medien wie Nius, Plattformen, Vertreter der katholischen Kirche, auch erzreaktionäre religiöse Kräfte. Unionsabgeordnete haben teilweise KI-generiert tausende Nachrichten erhalten, mit der Aufforderung, mich nicht zu wählen. Wegen des Reizthemas Schwangerschaftsabbruch. Dabei sind meine Forschungs-Schwerpunkte eigentlich die Sozialversicherungssysteme, der demografische Wandel und das Schulrecht. Viele haben sich von den Kampagnen treiben lassen.
Hat sich später jemand bei Ihnen entschuldigt?
Nur die wenigsten, darunter Jens Spahn und Alexander Hoffmann.
Hat diese Erfahrung Ihr eigenes Vertrauen in den Staat und seine Institutionen beschädigt?
Die Richterwahl hat insgesamt nicht dazu beigetragen, dass das Vertrauen gewachsen ist. Das gilt wohl auch für die Bevölkerung, deren Vertrauen in die Politik und die Parteien ja schon vorher nicht besonders groß war.

Es gibt auch Stimmen, die sagen: Harte Debatten über eine Richterwahl sind Zeichen einer lebendigen Demokratie. Stimmt das nicht?
Eine stark politisierte Richterwahl mag demokratisch sein, aber sie schadet unserem Rechtsstaat. Dazu gehört die Unabhängigkeit der Gerichte. Es gibt ja gute Gründe, dass Fachpolitiker der Parteien über Kandidierende für das Bundesverfassungsgericht beraten und sie vorschlagen und die anschließende Abstimmung im Bundestag eigentlich eine Formsache ist. Wenn man eine breite öffentliche Debatte will, so wie bei den Richterwahlen zum «Supreme Court» in den USA, dann muss es den Kandidatinnen und Kandidaten möglich sein und sie müssen hierzu bereit sein, sich vom ersten Tag an gegen Angriffe zu wehren, auch persönliche. Sie werden vielleicht nicht so viele finden, die sich das freiwillig antun. Und so eine öffentliche Debatte schadet eben auch dem Gericht.
Welche Rolle hat Ihr Geschlecht gespielt – wurde es Ihnen auch übelgenommen, dass Sie sich gewehrt haben, weil Sie eine Frau sind?
Frauenfeindlichkeit war aus meiner Sicht nicht das Kernproblem der Richterwahl. Aber mir ist schon deutlich bewusst geworden, was für eine Angriffsfläche man für viele Menschen bietet, sobald man in der Öffentlichkeit für seine Werte und Ziele einsteht. Und ein Stück Frauenfeindlichkeit war schon auch dabei. Denn man hat mir vorgeworfen, ich würde zu laut und selbstbewusst auftreten. Wenn Sie als Mann lautstark eine Position verteidigen, gelten Sie als führungs- und durchsetzungsstark.
Sie haben ein Buch über Ihre Erfahrungen geschrieben, gehen auf Lesereise. Profitieren Sie auch davon, dass ganz Deutschland Sie mittlerweile kennt?
Ich habe insofern vom letzten Jahr profitiert, als ich heute weiß, ich kann so eine Krise bewältigen. Aber Bücher geschrieben habe ich auch schon vorher, und ob Prominenz ein Vorteil ist, muss jeder für sich beurteilen. Mir geht es um etwas anderes: Die Kampagne hatte auch das Ziel, mich mundtot zu machen, also gehe ich jetzt erst recht an die Öffentlichkeit.
Video: Frauke Brosius-Gersdorf über frauenfeindliche Kampagnen und Gefahren für unsere Demokratie
Die AfD gehörte zu Ihren Hauptgegnern, bei den anstehenden Wahlen in drei ostdeutschen Bundesländern könnte sie erstmals auf Landesebene politische Macht bekommen. Sollte man versuchen, sie zu verbieten?
Es kann ein Zeichen unserer wehrhaften Demokratie sein, ein Parteiverbot zu beantragen, wenn der Staat starke Nachweise hat, dass eine Partei tatsächlich verfassungsfeindlich ist. Aber dafür hat der Gesetzgeber die Hürden mit gutem Grund extrem hoch gelegt: Eine Partei muss sich als Ganzes gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, das heißt gegen Menschenwürde, Rechtsstaats- oder Demokratieprinzip richten, und sie muss in der Lage sein, ihre Pläne in die Realität umzusetzen.
Und was folgern Sie daraus?
Vorweg: Einzelne Forderungen von AfD-Vertretern sind klar verfassungswidrig. Zum Beispiel Familienförderung nur noch für Kinder deutscher Eltern oder ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen. Das verstößt gegen das Familiengrundrecht und die Religionsfreiheit, gegen das Diskriminierungsverbot und gegen die Menschenwürdegarantie. Andere Forderungen sind deutlich differenzierter zu betrachten, etwa das Thema Homeschooling und Schulpflicht. Und es stellt sich dabei immer die Frage: Prägen einzelne verfassungswidrige Forderungen das Gesamtbild der Partei? Aber unabhängig davon bringt ein Verbotsantrag auch Risiken mit sich.
Und zwar?
Es hat immer ein Geschmäckle, weil es so aussieht, als solle ein politischer Konkurrent ausgeschaltet werden. Das treibt eine Partei schnell in die Opferrolle. Und dass die AfD so viel Zuspruch hat, hat ja Gründe. Der Bus auf dem Land fährt nicht, die Straßen haben Schlaglöcher, die Pflegeversicherung ist so nicht mehr finanzierbar und so weiter. Viele Menschen sind deshalb von den etablierten Parteien enttäuscht. Diese Probleme werden Sie mit einem Parteiverbot nicht beseitigen, sie lassen sich nur politisch bewältigen.
Die AfD und die Linke sind bisher kein Teil des Wahlausschusses, der auch über Ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Wäre es dann auch konsequent, sie dort mit hineinzunehmen?
Ja, das muss man laut denken und sagen können. Mehr Pluralismus bei den Richterwahlen erscheint mir fair und könnte auch hilfreich sein. Denn je weniger man andere ausgegrenzt, desto eher identifizieren sie sich möglicherweise mit dem System.
Gibt es denn etwas, das jede einzelne tun kann, um unsere Demokratie zu stärken?
Vor allem kann jeder seinen Beitrag leisten zur Debattenkultur. Andere Meinungen auch mal stehen zu lassen, sie nicht als Angriff zu sehen, sondern als Bereicherung. Denn es kann durchaus sein, dass der andere recht hat.
Frau Professor Brosius-Gersdorf, vielen Dank für das Gespräch!
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DER HINTERGRUND: Frauke Brosius-Gersdorf, Juraprofessorin an der Uni Potsdam, wurde 2025 von der SPD-Bundestagsfraktion als Richterin und Vizepräsidentin am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen und galt als gesetzt – in der Regel einigen sich die Rechtspolitiker:innen der im Bundestag vertretenen Parteien (derzeit ohne Linke und AfD) im Vorfeld auf fachlich geeignete Kandidierende, die finale Abstimmung im Bundestag gilt als Formsache. Doch dann wurde sie als ultralinke Aktivistin und radikale Abtreibungsbefürworterin diffamiert, unter anderem von rechtspopulistischen Newsportalen. Brosius-Gersdorf ging in die Offensive, erklärte öffentlich ihre Positionen, zog aber schließlich doch zurück, auch um das Amt nicht zu beschädigen. Ein bisher einmaliger Vorgang, der zeigt: In einem zunehmend rauen politischen Klima ist auch die unabhängige Justiz in Gefahr.
ZUM WEITERLESEN: In «Wahl und Wahrheit – was unser Grundgesetz gefährdet und wie wir es schützen» (Droemer, 24 Euro, ab 1.9.26) ordnet Frauke Brosius-Gersdorf die Vorgänge um ihre Person und ihre Positionen ein – ein Crashkurs in Sachen politische Bildung, und eine Anleitung zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit.
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