K.o.-Tropfen sind längst ein Massenphänomen, heute wurde im Bundestag endlich darüber debattiert, dass das Strafmaß für Täter erhöht werden soll. Doch bringt das wirklich was? Charlotte Förster führt die erste große Befragung zum Thema durch und hat Zweifel.
BRIGITTE: Laut einer Dunkelfeldstudie des BKA vermutet jede 15. Frau in Deutschland, dass ihr schon mal K.o.-Tropfen verabreicht wurden. In der Kriminalstatistik werden die Taten aber nicht mal als eigenes Delikt ausgewertet. Wie kann das sein?
Charlotte Förster: Bisher wurde dafür offenbar keine Notwendigkeit gesehen. Aber nur weil sich wenige Betroffene der Polizei anvertrauen, bedeutet das nicht, dass die Taten nicht stattfinden. Einige berichten, dass ihnen bei der Polizei nicht geglaubt wurde, weil sie wenige konkrete Erinnerungen nennen konnten – aber das liegt ja gerade an der Wirkung der Substanzen. Uns muss bewusst sein, dass K.o.-Tropfen bei falscher Dosierung, in Kombination mit Alkohol oder wenn jemand Vorerkrankungen hat, lebensbedrohliche Folgen haben können. Auch wenn es nicht zu einer Folgetat kommt, erleben Betroffene einen Kontrollverlust, der sie psychisch schwer belasten kann.
Um zu erforschen, wer solche Erfahrungen gemacht hat, haben Sie Ende 2024 eine anonyme Online-Befragung gestartet, Anfang 2026 gab es erste Zwischenergebnisse. Was hat Sie besonders überrascht?
Mich hat das Ausmaß der Dunkelziffer geschockt: Wir haben in Deutschland, Österreich und der Schweiz 1022 Verdachtsfälle identifiziert. Nur elf Prozent haben ihren Verdacht bei der Polizei gemeldet.
Warum ist das so?

© Nora Scholz Photography
Wie bei anderen Betroffenen sexualisierter Gewalt ist Scham ein entscheidender Faktor. Betroffene schämen sich, dass ihnen das passiert ist, dass sie sich nicht besser schützen konnten. Sie fragen sich, ob sie zu viel getrunken haben. Und dann sind sie unsicher; durch den Blackout können viele den Tathergang, manchmal auch den Täter nicht beschreiben. Manche Frauen gaben auch an, dass sie nach einem Verdacht nicht wussten, wo sie sich hätten testen lassen können, oder dass sie von der Notaufnahme zur Polizei und von dort wieder zum Krankenhaus geschickt wurden.
Wie hoch ist überhaupt die Chance, dass der Täter ermittelt wird und es zu einem Gerichtsverfahren kommt?
Auch dazu fehlen offizielle Daten. Von unserer Stichprobe gaben 27 Befragte an, dass ihr Fall auch strafrechtlich verfolgt wurde. Wir wissen aber nicht, mit welchem Ausgang. Das größte Problem: Viele Substanzen, die als K.o.-Tropfen eingesetzt werden, sind bei einem Test nur acht bis zwölf Stunden im Blut oder Urin nachweisbar. Bis man realisiert, was einem passiert ist, kann es zu spät sein. Oft mangelt es auch sonst an Beweisen oder es kann kein Tatverdächtiger identifiziert werden. Viele Verfahren scheinen wegen geringer Erfolgsaussichten eingestellt zu werden.
Aber einige Täter hinterlassen doch auch DNA-Spuren oder es gibt Zeugen.
Oft gibt es sie aber nicht. Eine zusätzliche Hürde ist der Rechtsgrundsatz «Nein-heißt-Nein». Auch wenn es DNA-Spuren des Täters gibt, müssen Betroffene vor Gericht darlegen, dass ein Sexualkontakt nicht einvernehmlich stattgefunden hat.
Aktuell diskutiert der Bundestag über ein neues Gesetz. K.o.-Tropfen sollen bei sexuellem Missbrauch oder Raub als «gefährliches Tatmittel» eingestuft werden. Die Mindeststrafe würde sich so von drei auf fünf Jahre erhöhen. Ein guter Ansatz?
Eine Gesetzesänderung, die zeigt, dass der Gesetzgeber das Problem ernst nimmt und die Taten konsequent strafrechtlich verfolgen will, ist erstmal positiv. Aber wenn es weiterhin kaum zu Strafverfolgungen kommt, bleiben höhere Strafen Symbolpolitik.
Was wäre aus Ihrer Sicht sinnvoller?
Es braucht Aufklärung, etwa in Schulen und auf Infoplakaten: Etwa dazu, wie man Anzeichen von K.o.-Tropfen bei sich oder bei anderen erkennt. Wir brauchen bei der Polizei geschultes Personal, das sensibilisiert ist im Umgang mit Betroffenen und weiß was zu tun ist. Es sollte möglich sein, dass jemand mit Verdacht auf K.o.-Tropfen noch vor der eigentlichen Aussage eine Blut- und Urinprobe bei der Rechtsmedizin sicherstellen lassen kann. In Großstädten gibt es bereits Gewaltschutzambulanzen, die vertrauliche Spurensicherung anbieten; aber die braucht es flächendecken.
Das heißt: Es wäre sinnvoller, mehr Geld in Schulungen zu stecken, statt das Strafrecht zu ändern?
Es braucht beides. Wenn wir das Sexualstrafrecht ändern und dort den Grundsatz «Ja-heißt-ja» einführen, würde das viel bewirken. Bei Fällen, in denen K.o.-Tropfen eingesetzt werden, ist das besonders relevant, weil die Betroffenen in der Regel nicht mehr «Nein» sagen können.
Was ist mit Prävention?
Wir müssen es schaffen, schon Jugendliche zu sensibilisieren, wie leicht die Substanzen im Internet verfügbar sind und wie man unterschiedliche Symptome erkennt. In der Gastronomie spielt dazu aufmerksames Personal eine wichtige Rolle: Barpersonal oder Security etwa, die geschult wurden, erkennen, wenn jemand betroffen ist, und Hilfe verständigen. Mein Eindruck ist, dass Club- und Barbetreiber mit Infoplakaten bisher zögerlich umgehen. Vielleicht fürchten sie, dass Gäste denken, in ihrem Laden gäbe es ein besonderes Problem mit K.o.-Tropfen. Deshalb halte ich dafür eine bundesweit koordinierte Aufklärungskampagne für sinnvoll.
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