3 Ärztinnen reden Klartext: "Das kommt jetzt auf unsere Patientinnen zu"

Kritiker:innen rechnen damit, dass das GKV-Spargesetz die Gesundheitsversorgung verschlechtern wird, besonders für Frauen und Kinder. Wir haben zwei Ärztinnen und eine Psychotherapeutin gefragt, welche Folgen sie für ihre Patient:innen erwarten.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, kurz GKV-Spargesetz, ist am 30. Juli in Kraft getreten. Als Teil der Gesundheitsreform zielt es darauf ab, die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu senken, um die Beiträge stabil zu halten. Die meisten Regelungen treten erst am 1. Januar 2027 in Kraft, etwa die Budgetierung von Vorsorgeleistungen. Können Prävention und medizinische Versorgung dann überhaupt noch aufrechterhalten werden? 

Dr. Bea Merscher, Kinderärztin

«Bezahlt wird das Gesetz mit der Gesundheit derer, die sich am wenigsten wehren können. Schon heute finden Familien vielerorts keinen Kinderarzt mehr in Wohnortnähe. Auch bei Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie gibt es lange Wartelisten. Dazu kommt: Viele Kinderärzte gehen in den nächsten Jahren in Rente, und es kommt kaum Nachwuchs nach. 

Dieses Gesetz macht keinen Neuanfang, es zieht die Schraube nur weiter an: Die Kinder- und Jugendmedizin wird ab 1. Januar 2027 wieder budgetiert, ohne Ausnahme für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Heilmittelverordnungen werden gedeckelt. Bei Hilfsmitteln wie Hörgeräten gilt künftig das untere Preisdrittel als Maßstab; wer mehr als die Billigversion braucht, zahlt selbst. Und wenn Kliniken sparen müssen, schließen erfahrungsgemäß zuerst die Abteilungen, die sich betriebswirtschaftlich nicht rechnen: Geburtshilfe, Kinderheilkunde und Palliativmedizin.

Dr. Bea Merscher am 5. September auf der Demo "Gesundheit statt Sparwahn" in Berlin, die sie selbst organisiert hat. Die Kinderärztin wurde durch ihren Auftritt bei der RTL-Sendung "Am Tisch mit Friedrich Merz" bundesweit bekannt und nutzt ihre Reichweite auf Instagram (@dr.bea.kinderaerztin), um auf Missstände im Gesundheitssystem aufmerksam zu machen.
Dr. Bea Merscher am 5. September auf der Demo «Gesundheit statt Sparwahn» in Berlin, die sie selbst organisiert hat. Die Kinderärztin wurde durch ihren Auftritt bei der RTL-Sendung «Am Tisch mit Friedrich Merz» bundesweit bekannt und nutzt ihre Reichweite auf Instagram (@dr.bea.kinderaerztin), um auf Missstände im Gesundheitssystem aufmerksam zu machen.
© Annette Riedl

Was das konkret heißt, zeigt mein Lieblingsbeispiel — leider. Fällt die U7 dem Budget zum Opfer, wird der Late Talker nicht erkannt, das Kind, das mit zwei Jahren kaum spricht. Dann gibt es keine Überweisung zum Pädaudiologen, die Hörstörung bleibt unentdeckt, das Hörgerät kommt nicht. Aus einem behandelbaren Problem wird eine bleibende Sprachentwicklungsstörung — und die entscheidet später mit über Schulabschluss, Ausbildung und Studium. Ein einziger gestrichener Termin hat ein Leben lang Folgen. 

Auf Mütter kommt ebenfalls Einiges zu. Die Zuzahlungen steigen ab 2027 um 50 Prozent, die telefonische Krankschreibung soll fallen — auch für das kranke Kind, das dann mit ins volle Wartezimmer muss. Mutter-Kind-Kuren werden schon jetzt reihenweise abgelehnt.

Wir steuern sehenden Auges auf eine Katastrophe zu. Deshalb sage ich als Kinderärztin sehr deutlich: Es darf nicht noch schlechter werden — es muss endlich besser werden.»

Dr. Catrin Alex-Schrammen, Frauenärztin

Dr. Catrin Alex-Schrammen praktiziert in Mönchengladbach und ist Mitinitiatorin der Petition "Weiterhin Absicherung der ambulanten frauenärztlichen Versorgung", die Nachbesserungen am GKV-Spargesetz fordert.
Dr. Catrin Alex-Schrammen praktiziert in Mönchengladbach und ist Mitinitiatorin der Petition «Weiterhin Absicherung der ambulanten frauenärztlichen Versorgung», die Nachbesserungen am GKV-Spargesetz fordert.
© privat

«Ich bin Frauenärztin aus Überzeugung. Es ist für mich etwas Besonderes, Frauen über viele Jahre begleiten zu dürfen: von der Pubertät über Verhütung und Kinderwunsch, durch Schwangerschaften und Wechseljahre bis ins hohe Alter. 

Doch ab 2027 drohen erhebliche Einschränkungen in der ambulanten Versorgung. Die Gynäkologie ist hiervon besonders betroffen: Wichtige Leistungen – unter anderem in der Schwangerschaftsbetreuung, der Krebsfrüherkennung und bei Impfungen – wurden bislang außerhalb der festgesetzten Budgets vergütet. Künftig sollen sie innerhalb der bereits heute nicht kostendeckenden Budgets erbracht werden, ohne zusätzlich vergütet zu werden.

Das bedeutet: Praxen müssten mehr notwendige Leistungen anbieten, ohne dafür eine angemessene Vergütung zu erhalten. Für viele könnte es dadurch schwieriger werden, die Versorgung in ihrem bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten. Dies hätte für Frauen sehr konkrete Folgen: längere Wartezeiten, weniger verfügbare Termine und Praxen, die keine neuen Patientinnen mehr aufnehmen können. Besonders kritisch ist das bei der Schwangerschaftsbetreuung. Eine Schwangerschaft lässt sich weder planen noch budgetieren. Vorsorgeuntersuchungen, Beratungsbedarf und mögliche Komplikationen richten sich nicht nach Fallzahlen oder Quartalsgrenzen. 

Diese Entwicklung trifft auf eine ohnehin angespannte Situation: Immer mehr Kolleginnen und Kollegen gehen in den Ruhestand. Wenn die verbleibenden Praxen zusätzlich wirtschaftlich unter Druck geraten, wird sich die Versorgungslage weiter verschärfen. 

Natürlich muss auch im Gesundheitswesen wirtschaftlich gehandelt werden. Aber Einsparungen dürfen nicht dazu führen, dass notwendige Leistungen zwar weiterhin erwartet, aber nicht ausreichend vergütet werden. Wir müssen uns fragen: Ist es wirklich der richtige Weg, dort zu sparen, wo Frauen Vorsorge brauchen, Schwangere Sicherheit benötigen und persönliche ärztliche Betreuung unverzichtbar ist?»

Dr. Johanna Thünker, Kinder- und Jugendtherapeutin 

Dr. Johanna Thünker aus Kirchhellen ist Vorsitzende der Sektion Psychologischer Psychotherapeut:innen beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP).
Dr. Johanna Thünker aus Kirchhellen ist Vorsitzende der Sektion Psychologischer Psychotherapeut:innen beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP).
© privat

«Bislang wird die Psychotherapie extrabudgetär bezahlt, das heißt, es gibt keine Mengenbegrenzung. Wird ab 2027 wie geplant eine Budgetierung eingeführt, führt das dazu, dass die Behandlungskapazitäten reduziert werden. Die Versorgung würde schlechter werden und noch mehr Menschen müssten noch länger auf einen Therapieplatz warten.

Außerdem will der Gesetzgeber, dass wir mehr selektieren. Aktuell werden sogenannte Dringlichkeitsfaktoren diskutiert: Welche Therapie ist wie dringend? Da steckt auch der Vorwurf drin, dass wir bisher Leute therapiert haben, bei denen es unnütz war. 

Es ist erstmal nicht zu erwarten, dass plötzlich nur noch Kurzzeittherapien gemacht werden, weil viele Erkrankungen im Rahmen einer Kurzzeittherapie gar nicht behandelt werden können. Es kann aber sein, dass in der Praxis vermehrt geschaut wird: Kann man hier oder da noch zwei Stunden abknapsen?

Immerhin haben laufende Therapien eine Art Vertrauensschutz und können wie geplant weitergeführt werden. Doch das ist ein schwacher Trost, denn es hilft nur denjenigen, die bereits in Behandlung sind. 

Was ein bisschen Hoffnung macht: Seit Juli gibt es einen Entschließungsantrag, der den Bundestag verpflichtet, sich für eine ausreichende psychotherapeutische Versorgung einzusetzen. So wird aktuell zum Beispiel diskutiert, dass bei Kindern, Jugendlichen und Schwererkrankten die Leistungen weiterhin extrabudgetär erbracht werden können.» 

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